Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Allen mit aixSELLent Verkaufsagentur GmbH  (folgend aixsellent) eingegangenen Geschäftsbeziehungen, Verkaufsaufträgen und von uns erbrachten Dienstleistungen liegen diese AGB zugrunde; Abweichungen oder etwaige Auftragsbedingungen des Einlieferers sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch aixSELLent gültig.

§2 Gegenstand der Geschäftsbeziehung

Der Einlieferer beauftragt aixSELLent durch Unterzeichnung der Verkaufsvereinbarung die eingelieferte Sachen eine nationale oder internationale Internetauktion im Namen von aixSELLent für Rechnung des Einlieferers einzustellen. Mit Unterzeichnung der Verkaufsvereinbarung erlangen diese AGB automatisch Gültigkeit. Alle durch aixSELLent in Auktionen einzustellenden Gegenstände verbleiben im Regelfall bis zur endgültigen Abwicklung des Verkaufs bei aixSELLent.

§3 Pflichten und Versicherungen des Einlieferers

Der Einlieferer bestätigt mit der Abgabe des Verkaufsartikels, dass sich der Artikel in seinem uneingeschränkten Eigentum befindet, er darüber das freie Verfügungsrecht hat und der Artikel frei von Rechten Dritter ist. Der Betrag mit dem der Verkauf beginnt (Startpreis des Angebotes) ist der Mindesterlös der erzielt werden soll. Der Einlieferer verpflichtet sich, den versteigerten / verkauften Artikel an den Höchstbietenden, zu dem Betrag mit dem die Auktion beendet wurde, abzugeben. Der Einlieferer bestätigt ferner, dass alle von ihm gegenüber aixSELLent gemachten Angaben, die zur Erstellung der Produktbeschreibung nötig sind, der Wahrheit entsprechen und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden. Für Schadenersatzansprüche Dritter gegenüber aixSELLent, die aus fahrlässig, grob fahrlässig, oder vorsätzlich falsch gemachten Angaben (auch verschwiegene Mängel) zur eingelieferten Sache folgen, haftet der Einlieferer gegenüber aixSELLent. Der Artikel wird im Regelfalle von aixSELLent bis zum Verkauf in den Geschäftsräumen von aixSELLent eingelagert. Verbleibt die zur Auktion stehende Sache, aus welchem Grund auch immer, beim Einlieferer, so hat dieser den Artikel auf erste Anforderung von aixSELLent zum Zwecke des Versandes an den Käufer herauszugeben. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages aufgrund der Verweigerung der Herausgabe des Artikeles durch den Einlieferer, ziehen Regressansprüche von aixSELLent gegenüber dem Einlieferer nach sich.

§4 Leistungen

aixSELLent gewährleistet die folgenden für das Einstellen, Durchführen und Abschließen eines Verkaufs notwendigen Dienstleistungen: - Fertigung eines professionellen Digitalfotos - Erstellung einer detaillierten Produktbeschreibung nach Angaben des Einlieferers - Beratung zur Festlegung des Wertes und Verkaufspreises - Beratung beim optimalen Präsentationslayout (ebay Zusatzoptionen) - Erledigung der gesamten Datenverarbeitung - Beantwortung der E-mail Anfragen der Interessenten - Lagerung der eingelieferten Sache in eigenen versicherten Räumen - Professionelle Verpackung und sachgerechter Versand, evtl. mit Versicherung - Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs (Inkasso) - Überweisung des Erlöses auf ein zu benennendes Konto des Einlieferers Die Abrechnung mit dem Einlieferer kann nach erfolgreichem Verkauf und Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist (z.Zt. 30 Tage/1 Monat) erfolgen. Hierzu reicht eine kurze Aufforderung des Einlieferers per Mail [mandanten (at) aixsellent.de] oder persönlich an aixSELLent.

§5 Haftung ,Versicherung, Schadenersatz

Eingelieferte Artikel sind durch eine Hausratversicherung des Einlieferers (Privatkunde) versichert. Bei gewerblichen Kunden entspricht diese einer Betriebsinhaltsversicherung. Abweichend von §B17 Nr. 2 VSG ist der Versicherungswert für gebrauchte Waren der Einkaufspreis den der Versicherungsnehmer gezahlt hat, der Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsalles oder der erzielbare Verkaufspreis; maßgebend ist der niedrigere Betrag. aixSELLent ist gesetzlich verpflichtet, alle Artikel Dritter im eigenen Namen zu verkaufen und haftet dem Käufer gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Grundlage für die Mängelhaftung gegenüber dem Käufer, sind die in der Auktion zugesicherten Eigenschaften (basierend auf den Angaben des Einlieferers) der angebotenen Sache. Sollte dem Käufer aus vorgenannten Gründen, auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Fernabsatzrechtes gem. §§ 312 b – 312 f BGB ein Widerrufsrecht oder alternativ ein Rückgaberecht zustehen, haftet der Einlieferer gegenüber aixSELLent für entstandenen Schaden.

§6 Gebühren und Provisionen

Der Einlieferer zahlt die von der Verkaufsplattform, bei dem der Artikel eingestellt wird, erhobenen Angebotsgebühr, zzgl. berechnet aixSELLent eine Einstellgebühr von 2,50 Euro (netto). Die Angebots- und Einstellgebühren sind exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Als Erfolgsprovision berechnet aixsellent bis 100,00Euro Verkaufserlös 20 %, ab 100,01Euro 15% des Verkaufserlöses. Die Erfolgsprovision versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%. Die Kosten für Verpackung und Versand werden üblicherweise bei Artikelannahme festgelegt und bei Abrechnung vom Erlös abgezogen. Evtl. Zusatzleistungen, wie z.B. die Einlagerung oder Transport von Gegenständen, Reparatur oder Reinigung, sowie detaillierte Begutachtung von Artikeln, werden bei Auftragserteilung festgelegt und separat in Rechnung gestellt. Diese Kosten fallen unabhängig eines erfolgreichen Verkaufes des Artikels an. Bei z.B. gewerblichen Kunden bzw. Artikeln in hoher Stückzahl werden die Produkte individuell kalkuliert um einen bestmöglichen Verkauf zu gewährleisten. Diese Vereinbarung ersetzt die o. a. Kostenstruktur.

§7 Verwahrungsfrist

Sollte ein eingelieferter Artikel in einer Auktion nicht verkauft werden, kann der Gegenstand gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 2,50 Euro wieder eingestellt werden. Nach erfolgloser Auktion besteht für aixSELLent eine maximale Verwahrungspflicht von 28 Tagen. Sollte die eingelieferte Sache innerhalb dieser Frist nicht abgeholt werden, geht die Sache in das Eigentum von aixSELLent über. aixSELLent ist berechtigt die Sache dann auch zu entsorgen. Bei Artikeln im Festpreisangebot oder bei Angeboten mit Preisvorschlagsoption ist die Laufzeit auf 3 Monate beschränkt und wird verlängert sich um jeweils 1 Monat, sofern nicht der Einlieferer oder aixsellent der Fortführung widerspricht. IN diesem Fall sind die Artikel innerhalb von 14 Tagen vom Einlieferer abzuholen.

§8 Verbotene Artikel

aixSELLent handelt nicht mit den folgenden Artikel, Sachen, Gegenständen, Rechten: - Artikel deren Bewerbung , Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrecht) verletzt. - Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. - Pornographische und jugendgefährdende Artikel oder Schriften. - Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes, insbesondere Schuß- , Hieb- , und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition. - Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt) ohne deutsche Steuerzeichen. - Radioaktive Stoffe, Gift- und Explosionsstoffe sowie Chemikalien. - Lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate. - menschliche Organe - Wertpapiere, Aktien, Schuldverschreibungen, Schuldscheine ,Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso, Kredite, Darlehen und andere Geldmarkt- und Finanzierungsinstrumente, es sei denn Sie werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland angeboten. - Gutscheine die kostenlos erhältlich sind. - Drogen im Sinne des deutschen Betäubungsmittelgesetzes. - Arzneimittel im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes. - Gründstücke, Immobilien und Grundstücksgleiche Rechte, Erbaurechte - aixSELLent behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, bestimmte Artikel die zur Auktion angeboten werden, abzulehnen.

§9 Kündigung, Widerruf

Die Kündigung eines einmal erteilten Verkaufsauftrages hat schriftlich an aixSELLent zu erfolgen. Eine Kündigung ist nur möglich solange auf den fraglichen Artikel noch kein Gebot eingegangen ist. Nach Eingang von einem oder mehreren Geboten auf den Artikel ist eine Kündigung, oder ein Widerruf des Verkaufsauftrages ausgeschlossen. Bei Kündigung, Nichtverkauf oder Widerruf eines einmal erteilten Verkaufsauftrages, berechnet aixSELLent eine Ausfallgebühr in Höhe von 10,-Euro pro Artikel.

§10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Gespeicherte, persönliche Daten des Einlieferers werden ausschließlich zur Durchführung des Verkaufsauftrages verwendet. Die Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene oder erlangte Daten der jeweils anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln und gespeicherte Daten löschen.

§11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Würselen

§12 Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken. aixSELLent behält sich vor jederzeit und ohne Nennung von Gründen diese AGB zu ändern.

Aachen, 01. Januar 2018